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Thursday 7 November 2024

Wachsamkeit für die Sachleistung „Elektrofahrzeug“.

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Um die Energiewende voranzutreiben, Der Sachvorteil, der durch die Bereitstellung eines Elektrofahrzeugs durch ein Unternehmen an seinen Arbeitnehmer entsteht, profitiert von einer Kürzung. Diese Zulage wird im Jahr 2024 neu bewertet. Estelle Trichet, Leiter der Sozialarbeitsgruppe von Walter France, spezifiziert die verschiedenen Fälle und ihre praktischen Regelungen.

Nach dem Prinzip, die dauerhafte Bereitstellung eines Elektrofahrzeugs, und deren private Nutzung durch den Arbeitnehmer, stellt einen Sachvorteil dar, als solche sozialversicherungspflichtig. Unternehmen und Mitarbeiter ermutigen, zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen, Für diese Sachleistung gelten Befreiungen von Beiträgen und Sozialversicherungsbeiträgen. Jedoch, diese Ausnahmen, ihre Neubewertungen im Jahr 2024, ihre Decken, oder Nichtbefreiung variieren je nach Fall. Bis 31. Dezember 2024, Es gelten folgende – also vorübergehende – Maßnahmen.

Bereitstellung eines Elektrofahrzeugs : die 50%ige Ermäßigung wird neu bewertet

Für jedes Fahrzeug, das ausschließlich mit elektrischer Energie betrieben wird, dem Arbeitnehmer zwischen dem 1. Dezember 2020 und dem 31. Dezember 2024 zur Verfügung gestellt, Stromkosten, die dem Arbeitgeber für das Aufladen des Fahrzeugs entstehen, werden nicht berücksichtigt. Bezüglich der berücksichtigten tatsächlichen bzw. fixen Ausgaben, Sie werden nach Anwendung einer 50%igen Ermäßigung im Rahmen einer im Jahr 1964 festgelegten Obergrenze bewertet,90 Euro ab 1. Januar 2024 (statt bisher 1.800 Euro).

Bereitstellung eines Plug-in-Hybridfahrzeugs :keine Reduzierung

Im Falle der Übernahme der vom Arbeitnehmer für private Zwecke anfallenden Stromkosten durch den Arbeitgeber für ein ihm gehörendes Fahrzeug oder für ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Plug-in-Hybridfahrzeug, Diese Unterstützung muss wieder in die Bemessungsgrundlage der Beiträge und Sozialbeiträge aufgenommen werden, also ohne Kürzung.

Am Arbeitsplatz installierte Ladestationen : mit Reduktion

Für das Jahr 2024, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellt, Der aus der nichtberuflichen Nutzung durch den Arbeitnehmer resultierende geldwerte Vorteil ist beitragsfrei, wenn das Endgerät am Arbeitsplatz installiert ist, inklusive Stromkosten. Dieser Grundsatz gilt auch für Fahrzeuge von Mitarbeitern..

Ladestationen außerhalb des Arbeitsplatzes installiert : zwei Szenarien

Wenn das Terminal außerhalb des Arbeitsplatzes installiert wird, für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Kauf und die Installation einer Ladestation ganz oder teilweise übernimmt, Das Regime ist wie folgt :

• Wenn die Bereitstellung mit Ende des Arbeitsvertrags endet, Die mit dieser Unterstützung verbundene Leistung ist beitragsfrei. Reduktion, ALSO.

• Wenn das Terminal beim Arbeitnehmer zu Hause installiert wird und es bei Beendigung des Arbeitsvertrags nicht zurückgegeben wird : teilweise Reduzierung. Der Versicherungsschutz ist von der Beitragsbemessungsgrundlage bis zu einer Höhe von 50 % der tatsächlichen Kosten ausgeschlossen, die dem Arbeitnehmer für die Anschaffung und Installation des Terminals entstanden sein müssten., im Rahmen einer Obergrenze von 1.025 Euro im Jahr 2024. Wenn das Terminal älter als fünf Jahre ist, diese Höchstgrenzen erhöhen sich jeweils auf 75 % der tatsächlichen Ausgaben, die dem Arbeitnehmer entstanden sein müssten, mit einer auf 1.537 angehobenen Obergrenze,50 Euro im Jahr 2024.

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