Zeit, die Reform der Arbeitslosenversicherung abzuschließen, trat am 1. Februar 2023 in Kraft. Insbesondere ist es geplant, auf nationaler Ebene, eine Möglichkeit, die Dauer der Entschädigung je nach Wirtschaftslage anzupassen. Auf Guadeloupe, in der Besprechung, auf Martinique, auf Mayotte (die durch eine andere Arbeitslosenvereinbarung abgedeckt ist), sowie in Saint-Barthélemy, Saint Martin und Saint Pierre und Miquelon, die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um ein Viertel findet keine Anwendung. Die Regierung begründet diese Anpassung mit den Schwierigkeiten auf dem ausländischen Arbeitsmarkt. Die hohe Arbeitslosigkeit in diesen Gebieten und ein weniger starker Rückgang als in Frankreich erfordern eine Differenzierung der Regeln, geschätztes Paris, um das Einkommen gefährdeter Haushalte zu sichern.