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Mittwoch, 22. Januar 2025

Ermäßigungen und Steuergutschriften

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• Die Steuerermäßigung für die Bereitstellung einer Fahrradflotte wird um weitere drei Jahre verlängert, also bis zum 31.12.2027.

• Unternehmen, die einen künstlerischen Beruf ausüben (Juwelier, Goldschmied, Spielzeughersteller, usw.) dürfen, alle Bedingungen erfüllt, von einer besonderen Steuergutschrift profitieren. Dieser Steuervorteil verlängert sich bis zum 31. Dezember 2026.

• Unternehmer, die der Körperschaftsteuer unterliegen, können von einer Steuergutschrift in Höhe von 15 % profitieren. (30 % für KMU im Sinne des europäischen Rechts) ihrer kreativen Ausgaben, Verwertung und Digitalisierung eines Live-Musicals oder einer Varieté-Show. Die Einstellung war ursprünglich für den 31. Dezember 2024 geplant, das Finanzgesetz verlängert sie bis zum 31. Dezember 2027. Außerdem, Bei aktuellen Musikkonzerten wird die Anzeige erhöht ; es geht von 2.100 auf 2.900 Plätze. Diese Maßnahme gilt für Anträge auf vorläufige Genehmigung, die ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden..

• Die Theatersteuergutschrift sollte normalerweise nicht mehr für Ausgaben gelten, die nach dem 31. Dezember 2024 anfallen. Es wird um drei Jahre verlängert (bis zum 31.12.2027 angefallene Aufwendungen). Außerdem, Das Finanzgesetz für 2024 weitet diese Steuergutschrift auf Zirkusvorstellungen aus. Diese Maßnahme gilt für Anträge auf vorläufige Genehmigung, die ab dem 1. Januar 2024 eingereicht werden.

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