Der Europarat hat der Erneuerung der Hafengebührenregelung offiziell zugestimmt, gilt in den fünf französischen Überseedepartements ab 1Ist Januar 2022, bis 2027. „Die verabschiedeten neuen Regeln werden es einer größeren Zahl lokaler Produkte ermöglichen, von Steuerunterschieden zu profitieren, was bis zu 20 % oder 20 % betragen kann, entsprechend ihrer Natur, begrüßte die Regierung. Die Aktualisierung der Listen betrifft somit 90 neue Kodifizierungen, entsprechend 635 neuen Produkttypen. Darüber hinaus, Die Schwelle für die Hafengebührenpflicht wird von 300.000 auf 550.000 Euro Umsatz erhöht. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen geringeren finanziellen und administrativen Aufwand.“.
Hafengebühren bis 2027 verlängert
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