Um Unternehmen dazu zu bewegen, die Laufzeit von Arbeitsverträgen zu verlängern und den übermäßigen Rückgriff auf befristete Verträge zu vermeiden, wurde ein Bonus-Malus-System eingeführt.. Dieses System der Modulation des Arbeitslosenversicherungssatzes ist seit dem 1. September 2022 in Kraft getreten. Die Sozialarbeitsgruppe von Walter France erklärt, wie das System funktioniert, die Berechnungsmethoden und gibt an, welche Unternehmen davon profitieren können.
Als eine Erinnerung, Der Bonus-Malus besteht in der Modulation des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitgebers, der derzeit bei 4 liegt,05 %, auf dem Vormarsch (malus) oder nach unten (Bonus), abhängig von der „Trennungsquote“ der jeweiligen Arbeitgeber* innerhalb der Grenze einer Untergrenze von 3 % und einer Obergrenze von 5 %,05 %. Die Berechnungsformel lautet wie folgt :
Beitragssatz in % = Betriebstrennungssatz x 1,46 + 2,49
_____________________________________
mittlere Trennungsrate des Sektors
Die „Trennungsquote“ des Unternehmens entspricht dem Verhältnis zwischen :
– einerseits die Anzahl der Beendigungen von Arbeitsverträgen und befristeten Einsätzen (ausgenommen Rücktritte und andere unten aufgeführte Ausnahmen), Innerhalb von drei Monaten folgt die Registrierung des ehemaligen Arbeitnehmers oder Zeitarbeiters beim Pôle Emploi, oder intervenierte, als er dort bereits registriert war ;
– andererseits die durchschnittliche jährliche Belegschaft des Unternehmens, Eine Trennungsquote von 150 % in einem Unternehmen mit 100 Mitarbeitern bedeutet, dass es 150 Kündigungen von Arbeitsverträgen gab, die zu einer Registrierung bei Pôle Emploi führten. Seit Erstanwendung des Bonus-Malus ab September 2022, Diese Trennungsquote wird auf Basis der im Unternehmen zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 beobachteten Trennungen berechnet. Der geltende Satz wurde den betroffenen Unternehmen im August 2022 von den Organisationen URSSAF und MSA mitgeteilt..
Was wird nicht berücksichtigt
Der Bonus-Malus gilt für Unternehmen mit einer Belegschaft von mindestens 11 Mitarbeitern, beide im Jahr 2020, 2021 und im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022, in Bezug auf Tätigkeitsbereiche, deren durchschnittliche Trennungsquote mehr als 150 % beträgt. Die folgenden Sektoren sind betroffen : Lebensmittelherstellung, Getränke und Tabakwaren (Code NAF : CA) ; Transport und Lagerung (Code NAF : HZ) ; Unterkunft und Verpflegung (Code NAF : AUS) ; Holzbearbeitung, Papierindustrie und Druckerei (Code NAF : CC) ; Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten sowie anderen nichtmetallischen Mineralprodukten (Code NAF : CG) ; Wasserproduktion und -verteilung ; Hygiene, Abfallmanagement und Schadstoffsanierung (Code NAF : NEIN) ; andere spezialisierte Tätigkeiten, wissenschaftlich und technisch (Code NAF : MC) : Werbung, Veterinärpraxen und -kliniken, Dienstleister im tertiären Sektor, Technische Konstruktionsbüros… Unternehmen, die von der Modulation des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung betroffen sind, haben grundsätzlich im Juli 2021 ein Schreiben von URSSAF erhalten, in dem sie über ihre Anspruchsberechtigung informiert werden (um die vielen von dem System betroffenen Sektoren genauer zu kennen, Unternehmen können sich auf die Anhänge 2 und 3 des Erlasses vom 28. Juni 2021 beziehen). Außergewöhnlich, für diese erste Modulation im September 2022, die am stärksten von der Gesundheitskrise betroffenen Unternehmen (S1) sind von der Anwendung des Bonus-Malus ausgeschlossen (Zum Beispiel : Unternehmen im HCR-Bereich…).
Welche Unternehmen und Branchen fallen unter den Geltungsbereich? ?
Der Bonus-Malus gilt für Unternehmen mit einer Belegschaft von mindestens 11 Mitarbeitern, beide im Jahr 2020, 2021 und im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022, in Bezug auf Tätigkeitsbereiche, deren durchschnittliche Trennungsquote mehr als 150 % beträgt. Die folgenden Sektoren sind betroffen : Lebensmittelherstellung, Getränke und Tabakwaren (Code NAF : CA); Transport und Lagerung (Code NAF : HZ) ; Unterkunft und Verpflegung (Code NAF : AUS); Holzbearbeitung, Papierindustrie und Druckerei (Code NAF : CC); Herstellung von Gummi- und Kunststoffprodukten sowie anderen nichtmetallischen Mineralprodukten (Code NAF : CG): Wasserproduktion und -verteilung: Hygiene, Abfallmanagement und Schadstoffsanierung (Code NAF : NEIN) ; andere spezialisierte Tätigkeiten, wissenschaftlich und technisch (Code NAF : MC) : Werbung, Veterinärpraxen und -kliniken, Dienstleister im tertiären Sektor, technische Konstruktionsbüros. Unternehmen, die von der Modulation des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung betroffen sind, haben grundsätzlich im Juli 2021 ein Schreiben von URSSAF erhalten, in dem sie über ihre Anspruchsberechtigung informiert werden (um die vielen von dem System betroffenen Sektoren genauer zu kennen, Unternehmen können sich auf die Anhänge 2 und 3 des Erlasses vom 28. Juni 2021 beziehen). Außergewöhnlich, für diese erste Modulation im September 2022, die am stärksten von der Gesundheitskrise betroffenen Unternehmen [S1] sind von der Anwendung des Bonus-Malus ausgeschlossen (Zum Beispiel : Unternehmen im HCR-Bereich…).
Wie errechnet sich die Zahl von 11 Mitarbeitern? ?
Der Bonus-Malus gilt für Unternehmen mit einer durchschnittlichen Belegschaft von mindestens 11 Mitarbeitern, beide im Jahr 2020, 2021 und im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2022**. Auch Unternehmen profitieren von der Gefrieranlage, für fünf Jahre, wenn die Schwelle von 11 Mitarbeitern überschritten wird, wie durch das PACTE-Gesetz umgesetzt. Also, ein Geschäft, im Jahr 2023, unterliegt dem Bonus-Malus-System nur dann, wenn sie über eine Belegschaft von mindestens 11 Mitarbeitern verfügt, geschätzt am 31. Dezember der letzten fünf Jahre. Für neue Unternehmen, Der Bonus-Malus gilt erst ab dem 1. März des fünften Jahres nach der Gründung der Gesellschaft.
* Dekret Nr. 2021-346 vom 30. März 2021
* Die Regeln für die Zählung der Mitarbeiterzahl und die Folgen der Überschreitung von Schwellenwerten sind in Artikel L 130-1 des Sozialversicherungsgesetzes geregelt.
Auf der Website ist ein Simulator zur Vorhersage des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung verfügbar :
https://travail-emploi.gouv.fr/emploi-et-insertion/bonus-malus/article/simulateur-pour-les-entreprises.