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Samstag, 21. Dezember 2024

Energetische Sanierung von Betrieben

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Das Finanzgesetz 2021 sieht eine Steuergutschrift für die energetische Sanierung von Dienstleistungsgebäuden von VSE/KMU vor : Büros, Geschäfte, Lagerhallen... Diese Steuergutschrift deckt Ausgaben für Arbeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz ab. es deckt ein weites Feld ab : Wärmedämmung, kollektiver Solarwarmwasserbereiter, Heiz- oder Kühlanlage, mechanische Belüftung von Räumlichkeiten, usw. Drei Arten von Arbeiten sind ebenfalls nur in Überseegebieten förderfähig : Reduzierung der Sonneneinstrahlung durch das Dach, Schutz der Buchten vor Sonneneinstrahlung und Installation effizienter Klimaanlagen.
Die Steuergutschrift deckt 30 % der förderfähigen Ausgaben ab. Pro Unternehmen gilt eine Steuergutschriftsobergrenze von 25.000 Euro. Die Ausgabenbasis umfasst die Arbeitskosten und, wenn die Arbeit es erforderte, Unterstützung beim Projektmanagement. Der Fachmann, der die Arbeiten ausführt, muss als anerkannter Umweltgarant zertifiziert sein (RGE).
Diese Steuergutschrift kann mit anderen bestehenden Beihilfen kombiniert werden (Insbesondere Energiesparzertifikate). Das System ist für Ausgaben geöffnet, die vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 anfallen.

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