Ihr in Frankreich oder im Ausland ansässiges Unternehmen kann von der internationalen Mobilität betroffen sein, wenn es einen Mitarbeiter ins Ausland entsendet. So stellen Sie sicher, dass sie sozialversicherungspflichtig in ihrem Herkunftsland bleiben ? Erläuterungen der Arbeitsgruppe Human Resources des Buchhalternetzwerks Absoluce.
Es stellen sich viele Fragen : welche Rechtsvorschriften gelten ? Wo Sie einen Beitrag leisten können ? Was sind die Formalitäten? ? Welche Formulare verwendet werden sollen ? Um die Mobilität von Arbeitnehmern im Ausland zu erleichtern, Frankreich sieht Sozialversicherungsbestimmungen vor. Abhängig davon, ob sie in einem bestimmten Mitgliedstaat arbeiten, Diese Mitarbeiter können, unter bestimmten Bedingungen, bleiben dank Entsendungs- und Pluriaktivitätssystemen der Sozialversicherung ihres Herkunftslandes angeschlossen. Die Mobilität der Arbeitnehmer wird jetzt vom UrssafNational Fund verwaltet (Internationaler Mobilitätsdienst) mit der Einrichtung eines neuen Online-Dienstes, Ilass (Belehrung über die für die Sozialversicherung geltenden Rechtsvorschriften), Dadurch ist es möglich, die Instruktion und Ausstellung der folgenden Zertifikate zu automatisieren : A1-Zertifikat für EWR-Länder, Schweiz und Vereinigtes Königreich ; bilaterale Zertifikate für die 41 Länder oder TOMs, die ein Sozialschutzabkommen mit Frankreich unterzeichnet haben ; Unterhaltsbescheinigung der französischen Sozialversicherung für andere Länder.
Der Ilass ersetzte 2022 den alten DAE-Dienst (Entsendung ins Ausland) und ist auf der Website mon-entreprise.fr zugänglich. Nach Ausfüllen des Online-Formulars, es muss unterschrieben und per E-Mail an gesendet werden mobilite-internationale@urssaf.fr.
Neue Funktionen
Mehrere Funktionen erleichtern Geschäftsabläufe. Ein interaktives Online-Formular unterstützt Unternehmen bei der Antragstellung, ohne dass dafür die erforderlichen juristischen Kenntnisse erforderlich sind. ILASS bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen, egal in welchem Land, die Dauer oder Art der Tätigkeit eines Arbeitnehmers im Ausland. Die Auswahl der Mitarbeiter erfolgt direkt aus dem letzten DSN oder DPAE (letzten zwei Monate) und die Vorabeingabe ihrer persönlichen Daten erfolgt automatisch. Bei Vorliegen der Ausstellungsbedingungen wird die Bescheinigung dem Mitarbeiter umgehend zur Verfügung gestellt.. Der Fortschritt der Verarbeitung wird per E-Mail-Benachrichtigung überwacht, falls zusätzliche Analysen erforderlich sind.. Derzeit ermöglicht die Ilass-Anwendung keine automatische Berücksichtigung von Missionsabbruch- oder vorzeitigen Rückkehrsituationen.. Wenn Ihr Unternehmen mit diesen Anforderungen konfrontiert ist, Sie sollten eine E-Mail mit der Abordnungsbescheinigung und der Angabe der Änderungen an die Adresse mobilite-internationale@urssaf.fr senden.