In Anwendung von Artikel 100 des Mobilitätsorientierungsgesetzes, Maßnahme Nr. 11 des Interministeriellen Ausschusses für Verkehrssicherheit (CISR) Die Verordnung vom 9. Januar 2018 zielt darauf ab, das Fahren unter Alkoholeinfluss zu bekämpfen, indem sie Verkehrsteilnehmer dazu anregt, ihren Alkoholgehalt selbst einzuschätzen. Dies spiegelt sich insbesondere in der Verallgemeinerung der Umsätze wider..