Mit dem dritten Finanzänderungsgesetz für 2020 wird eine neue vorübergehende Befreiung von der Grunderwerbsteuer eingeführt.
Spenden von Geldbeträgen, im vollständigen Besitz, vom 15. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 und zugunsten von Kindern durchgeführt, Enkel oder Urenkel (oder Neffen, Nichten in Abwesenheit von Nachkommen) der Erstellung zugeordnet oder....